zusammen.Kirche.erneuern – Strategieprozess 2032

 

Der Strategieprozess der Evangelischen Landeskirche in Baden

Unsere Kirche steht vor großen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Die Gesellschaft verändert sich: Menschen leben mobiler, Individualität ist wichtiger geworden, sehr unterschiedliche Lebenswelten stehen in unserer Gesellschaft nebeneinander, digitale Medien prägen den Alltag, der Klimawandel bedroht Zukunftsperspektiven. Und zugleich muss Kirche aufgrund des demografischen Wandels und rückläufiger Mitgliederzahlen mit weniger Mitteln auskommen, mit weniger Personal und Gebäuden.
Vor diesem Hintergrund muss sich Kirche fragen: Wofür sind wir da? Wie können wir in dieser Zeit unserem Auftrag gerecht werden? Wie kommen wir wieder besser mit den Menschen in Kontakt?

Zwei große Ziele: Transformation und Reduktion

Wir wollen auch in Zukunft auf Menschen zugehen und in der Gesellschaft präsent sein. Dafür braucht es neue Formen kirchlichen Lebens und Spielraum für kreative Ideen. Und die Art der Zusammenarbeit muss sich weiterentwickeln. Transformation nennen wir dieses Ziel des Prozesses. Hier kann und soll Neues entstehen. Dafür werden wir anderes auch lassen.
Das zweite Ziel ist sehr klar und auch schmerzhaft: Reduktion. Prognosen zeigen deutlich: Die künftigen Kirchensteuereinnahmen werden nicht ausreichen, um weiterzumachen wie bisher. Deshalb hat die Landessynode beschlossen, bis 2032 insgesamt 30% aller Haushaltsmittel einzusparen. Wir müssen zukünftig mit weniger finanziellen Mitteln, mit weniger Gebäuden und auch mit weniger Personal Kirche gestalten.
Weitere Informationen zum Strategieprozess der Landeskirche finden Sie hier ...
 

Zusammen.Kirche.Erneuern.
So gehen wir den Prozess in Heidelberg an

Wir wollen in Heidelberg die Grundlage dafür schaffen, dass unsere Kirche auch in Zukunft die frohe Botschaft des Evangeliums in Wort und Tat glaubhaft in die sich fortlaufend ändernde Welt hineintragen kann. Dafür bedarf es einer Transformation unter den Bedingungen einer Reduktion finanzieller und personeller Spielräume. Wir als Kirchenbezirk Heidelberg sind aufgefordert, zusammen mit allen Beteiligten und Interessierten daran zu arbeiten, wie Kirche sich unter diesen Umständen bis zum Jahr 2032 erneuern kann. Bis Frühsommer 2025 werden wir dazu einen Plan für die Umsetzung vorlegen.
 

Anlass für den Prozess waren die Prognosen der „Freiburger Studie“ (2019), die von einem Rückgang der Mitgliederzahlen und damit der finanziellen Ressourcen um 50 Prozent bis zum Jahr 2060 ausgehen. Über die finanziellen Fragestellungen hinausgehend, wird sich unsere Kirche aber auch den immer neuen gesamtgesellschaftlichen Umbrüchen und Herausforderungen stellen. So macht es zum Beispiel der Klimaschutz notwendig, den kirchlichen Gebäudebestand zu sanieren. Die Digitalisierung erfordert und ermöglicht es, Präsenzen und Prozesse neu zu denken. Nicht zuletzt gehen auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der "Boomer"-Generation in den Ruhestand, wodurch auch die Frage nach der zukünftigen Personalausstattung drängend wird.
 
Inhaltlich liegen die Chancen von zusammen.Kirche.erneuern in einer stärkeren Ausrichtung am Wesentlichen unserer Kirche. Wie können wir Menschen heute gut ansprechen und zusammen Kirche erneuern, wie können wir uns in gesellschaftliche und bürgerschaftliche Netzwerke einbringen und daran teilhaben? Wie kann regionale Zusammenarbeit aussehen und was braucht es, damit Kirche zugleich vor Ort und thematisch präsent ist?
 

Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Landessynode fest. Auf ihrer Herbsttagung 2020 wurden erste grundlegende Beschlüsse getroffen, auf der Frühjahrstagung 2022 wurde der Rahmen endgültig festgelegt. Eine Arbeitsgruppe der Synode steuert den Prozess und berichtet regelmäßig auf den Sitzungen der Landessynode. Aus dem Kollegium des Oberkirchenrats verantworten Dr. Cornelia Weber und Dr. Matthias Kreplin den Strategieprozess.
 
Vor Ort in Heidelberg treffen der Stadtkirchenrat und die Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg die konkreten Entscheidungen zur Gestaltung des Prozesses und den Ergebnissen. Die Stadtsynode mit ihren Mitgliedern und Gästen bildet während des Prozesses die Plattform, auf der Einzelergebnisse geteilt und beraten werden. Die Landeskirche unterstützt durch Beratung, Prozessbegleitung und inhaltliche Impulse.
 

Für den Zeitraum bis 2032 rechnen wir in Heidelberg mit einem Einsparziel von ca. 30% an hauptamtlichen Stellen, Gebäuden und finanziellen Mitteln. Unser konkretes Vorgehen entnehmen Sie bitte den anhängenden Präsentationen:
 

Die Landessynode hat auf der Frühjahrstagung 2022 die Details der Rahmenbedingungen festgelegt. Bis Frühsommer 2025 muss die Evangelische Kirche in Heidelberg die notwendigen Konzepte entwickelt, in der Synode beraten und im Stadtkirchenrat beschlossen haben.
 

zusammen.Kirche.erneuern – unser gemeinsamer Weg
 
Ein notwendiger Veränderungsprozess
Die Evangelische Kirche in Heidelberg befindet sich seit einiger Zeit in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Unter dem Motto „zusammen.Kirche.erneuern“ haben wir in den vergangenen vier Jahren intensiv daran gearbeitet, unsere Strukturen, Arbeitsweisen und – nicht zuletzt – unsere Vision für die Kirche der Zukunft neu zu gestalten. Angesichts zurückgehender Ressourcen ist es notwendig, unsere Gebäude und Strukturen anzupassen. Die Reduktion auf eine kleinere Zahl von Gebäuden und auch Personal ist dabei eine wesentliche Herausforderung, aber auch eine Chance für eine konzentrierte und lebendige kirchliche Präsenz.
 
Der Beginn: Beteiligung und erste Weichenstellungen
Bereits im ersten Prozessabschnitt wurden in einem ersten Klausurtag Entwürfe für ein neues Kirchenprofil erarbeitet. In mehreren Workshops und Umfragen an die Gemeinden, die im Laufe des Jahres 2022 stattfanden, konnten die Wünsche und Ideen sowie Befürchtungen unserer Gemeindemitglieder, Ehrenamtlichen und Verantwortlichen in den Gemeinden umfassend aufgenommen werden. Dabei stand stets im Mittelpunkt, dass der Prozess als solcher Raum für Beteiligung und Mitgestaltung bieten soll – denn alle sollen die Möglichkeit haben, ihre Stimme einzubringen. So entstand bereits 2022 das grundlegende Szenario für die zukünftige Ausrichtung unserer Kirche, das auf den Prinzipien der Offenheit und Zusammenarbeit basiert.
 
Konkretisierung der Strukturen im Jahr 2023
Im Jahr 2023 lag der Schwerpunkt darauf, die bestehenden Strukturen zu analysieren und zu konkretisieren. Wir haben die Themenbereiche Gebäude, Personal und organisatorische Formen genauer unter die Lupe genommen. Hierbei kristallisierte sich die Idee eines „Kooperationsraums Heidelberg“ heraus – ein innovativer Ansatz, der es ermöglichen soll, die ortsverbundene Präsenz der Pfarrgemeinden mit flexiblen, übergreifenden Arbeitsfeldern zu verbinden. In intensiven Sitzungen der Synode, des Stadtkirchenrats und in Workshops mit vielfältiger Beteiligung wurden erste Kooperationsansätze entwickelt, die den Austausch über Gemeindegrenzen hinweg fördern.
 
Vom Konzept zur Umsetzung
Das Jahr 2024 markierte den Abschluss des ersten Prozessabschnitts.
In einem umfangreichen Strategieprozess wurden nicht nur die inhaltlichen Leitkriterien festgelegt, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Gebäudeklassifizierung und Personalplanung beschlossen.
 
Parallel dazu startete die Phase, in der wir uns jetzt befinden: Wir setzen uns intensiv mit der praktischen Umsetzung unserer neuen Kooperationskonzepte auseinander: Insgesamt zehn Arbeitsgruppen, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen, haben detaillierte Kooperationskonzepte erarbeitet, die in den kommenden Monaten und Jahren umgesetzt und erprobt werden sollen. Sofern finanzielle Ressourcen benötigt werden, wird dies im kirchlichen Haushalt 2026/27 berücksichtigt.
 
Am 8. Juli 2025 fand im Gemeindehaus der Emmausgemeinde ein Informationsabend mit rund 40 Teilnehmenden statt – darunter Vertreter*innen der Ältestenkreise, Koordinator*innen der zehn Handlungsfelder sowie Pfarrer*innen, Kantoren und Diakon*innen. Ziel des Abends war es, über den aktuellen Stand des Strategieprozesses zu informieren, Rückmeldungen zu den erarbeiteten Konzepten der definierten Handlungsfelder im Kooperationsraum einzuholen, den Austausch untereinander zu fördern und einen Ausblick auf den Zeitplan bis Jahresende zu geben. Der Kurzbericht zum Download: 
 
Am 17. Juli 2025 hat der Stadtkirchenrat die von den zehn Konzeptteams entwickelten Handlungsfeld-Konzepte offiziell zur Kenntnis genommen. Damit verfügen wir nun über eine verbindliche Arbeitsgrundlage für den gemeinsamen Dienstplan, die Budgetplanung 2026/27 und die weiteren Umsetzungsschritte im Kooperationsraum Heidelberg.
 
Am 09. Juli 2025 erließ der Landeskirchenrat nach § 7 des Kirchlichen Erprobungsgesetzes zum gemeindlichen und übergemeindlichen Zusammenwirken in Kooperationsräumen die Erprobungsrechtsverordnung für den Stadtkirchenbezirk Heidelberg
(ErpRVO-Heidelberg – ErpRVO-HD). Auf dieser Basis wird die Ausgestaltung des Kooperationsraums weiterverfolgt.
 
Die Entwicklungen zeigen, dass wir uns als Kirche nicht gegen den Trend der Säkularisierung stellen, sondern mutig neue Wege gehen und die Veränderungen aktiv gestalten.
 
Was bedeuten diese Veränderungen konkret für uns alle?
Für die Pfarrgemeinden bleibt vieles im gewohnten Rahmen erhalten – die Ältestenkreise behalten ihre wichtigen Aufgaben und Kompetenzen und die individuellen Gemeindestrukturen bleiben verankert. Gleichzeitig eröffnet uns der Kooperationsraum Heidelberg neue Möglichkeiten: Er ermöglicht es Haupt- und Ehrenamtlichen, sich über Gemeindegrenzen hinweg zu vernetzen und gemeinsame Themen und Projekte zu bearbeiten. Dies macht unsere Kirche sichtbarer, attraktiver und bietet Raum für eine innovative, zukunftsorientierte Zusammenarbeit, die dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt.
 
Das Engagement der Ehrenamtlichen bleibt dabei ein zentraler Bestandteil unseres kirchlichen Lebens. Durch die neuen Strukturen im Kooperationsraum Heidelberg gibt es nicht nur die Möglichkeit, sich weiterhin in der eigenen Gemeinde einzubringen, sondern auch in den kooperativen Handlungsfeldern aktiv zu werden. So kann jede und jeder dort mitgestalten, wo die eigenen Gaben und Interessen am besten zur Geltung kommen.
 
Mit diesem Transformationsprozess wollen wir nicht nur den Herausforderungen einer sich verändernden Gesellschaft begegnen, sondern auch unsere gemeinsame Identität stärken. Es ist uns ein großes Anliegen, dass wir als Evangelische Kirche in Heidelberg zusammenstehen und gemeinsam den Weg in die Zukunft gehen. Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen – durch Ihre Zustimmung, Ihre Ideen oder Ihr Engagement.
 
Als Evangelische Kirche in Heidelberg danken wir allen, die diesen Weg gemeinsam mit uns gehen, von Herzen für ihre Bereitschaft, ihr Vertrauen und ihre Offenheit. Ohne die tatkräftige Unterstützung unserer Ehrenamtlichen wäre vieles nicht möglich – ihr Einsatz ist ein Segen für unsere Kirche! Zusammen können wir unsere Kirche erneuern und dem Geist, der in ihr wohnt, weiter Raum geben.
 
 

Ein Kooperationsraum Heidelberg - was genau bedeutet das?

Das Konzept „Kooperationsraum“ wurde im Rahmen des Transformationsprozesses ekiba2032 entwickelt, um die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden zu ermöglichen, aber auch rechtlich verbindlich zu fassen (ErpG-KoR 100.130). Mit dieser Zusammenarbeit gehen auch Strukturanpassungen einher, allerdings ist es nicht so, dass die Zielsetzung in erster Linie die Fusion von Kirchengemeinden ist. Sofern diese gewünscht wird, kann sie erfolgen.Die Evangelische Kirche in Heidelberg ist ein Kirchenbezirk und gleichzeitig eine Kirchengemeinde (Körperschaft öffentlichen Rechts), welche eine Reihe von Pfarrgemeinden (Körperschaften kirchlichen Rechts) in sich vereinigt. Das Konzept “Kooperationsraum” beinhaltet, dass diese Struktur erhalten bleibt.
Einrichtung eines Kooperationsraums
Die Einrichtung eines Kooperationsraums geschieht im Normalfall auf Initiative der beteiligten Gemeinden, die miteinander die oben beschriebene rechtlich verbindliche Vereinbarung eingehen. In unserem Fall wird die Entscheidung im Stadtkirchenrat getroffen. Diese Entscheidung ist am 19.10.2023 gefallen. Es gingen ihr Beratungen und ein Empfehlungsbeschluss der Stadtsynode voraus, der die Einrichtung dieses einen Kooperationsraums befürwortete. Nun gilt es, die neue Form der Zusammenarbeit konzeptionell auszugestalten, den gemeinsamen Anfang gut vorzubereiten und auch miteinander zu überlegen, ab welchem Zeitpunkt der neue Kooperationsraum in Kraft treten soll. Welche Auswirkungen wird die neue Form der Zusammenarbeit haben?
Auswirkungen auf die Pfarrgemeinden
Alle Pfarrgemeinden im Stadtkirchenbezirk Heidelberg bilden also in der zukünftigen Struktur einen Kooperationsraum und bleiben als Körperschaften kirchlichen Rechts erhalten. Die Hauptamtlichen bilden eine überparochiale Dienstgruppe (siehe ErpG-KoR 100.130 und Dienstgruppen-RVO 400.121). In dieser Dienstgruppe aus Pfarrer*innen, Diakon*innen und Kantor*innen wird die Verteilung von Aufgaben, Vertretungen, Übernahme thematischer Arbeit heidelbergweit und/oder regional vereinbart, und verbindlich geregelt. Die Ältestenkreise als Leitungsorgane der Pfarrgemeinden bleiben bestehen und tragen neben ihren Aufgaben vor Ort zur Ausgestaltung des Kooperationsraums bei. Bei der Ausgestaltung der überparochialen Dienstgruppe wird sichergestellt werden, dass jeder derzeit bestehenden Pfarrgemeinde eine Pfarrperson als feste*r Ansprechpartner*in zugeordnet wird.
Auswirkungen auf die weiteren kirchlichen Präsenzen
Im Kooperationsraum finden auch die oben beschriebenen thematisch ausgerichteten Einheiten oder Präsenzen ihren Platz. Auch für diese bleiben die Strukturen erhalten, jedoch können sie im Kooperationsraum in neuer Weise als Kooperationspartner wahrgenommen werden und handeln. Über die thematischen Teams spielen sie eine wichtige Rolle in der Dienstgruppe.
Auswirkungen auf die kirchlichen Arbeitsfelder
Kirchliche Arbeit umfasst auf der einen Seite die Gemeindearbeit vor Ort – Gottesdienste, Seelsorge, Kasualien, Bildungsarbeit wie Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde, Religionsunterricht in den Schulen, Arbeit mit Konfirmanden, offene Jugendarbeit und Angebote für Erwachsene und Senioren – aber auch thematisch ausgerichtete Arbeit, die in die ganze Stadt hineinwirkt. Die Bildung des einen Kooperationsraums Heidelberg wird daran zunächst vermutlich wenig ändern. Dennoch eröffnet sich nun in transparenter Weise die Chance für alle Beteiligten, Hauptamtliche wie Ehrenamtliche, lokal und regional sowie stadtweit an einem bestimmten Thema mitzuarbeiten. Für Themenfelder können thematische Beiräte gebildet werden, in denen insbesondere auch die Ehrenamtlichen zur Ausgestaltung beitragen. Diese Möglichkeit besteht für die thematischen Arbeitsfelder, in denen wir jetzt als Kirche aktiv sind, aber auch für alle zukünftigen Themen.
Was ist also die besondere Chance des „Kooperationsraums Heidelberg“?
Das Konzept „Kooperationsraum“ ermöglicht es uns, lokale/regionale Präsenz und Arbeit, mit stadtweit wirksamer Präsenz und Arbeit in einer Organisationsstruktur zu verbinden und nach innen und außen sichtbar zu machen. Wenn also zum Beispiel Ehrenamtliche zum Gottesdienst in eine bestimmte Kirche gehen, in einer anderen Gemeinde gerne im Chor mitsingen und darüber hinaus sich im Projekt Café Talk engagieren, dann überschreiten sie dabei keine Grenzen, sondern bewegen sich in diesem einen gemeinsamen Raum. Ähnliches lässt sich für die Hauptamtlichen aber auch für die Pfarrgemeinden beschreiben.
Wie geht es weiter?
Neben den bisher beschriebenen Punkten gibt es noch eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssen. Dazu gehören Fragen der Pfarr- und Diakon*innenwahl, der Pfarrberufungen, des Dienstrechts, des Budgets, der Zusammensetzung der Stadtsynode und der Wahl ihrer Mitglieder. Die Rechtsabteilung des EOK ist dazu mit uns als Evangelische Kirche in Heidelberg im Gespräch und hat bereits zugesichert, dass alle bislang erkannten offenen Fragen auch rechtlich geklärt und in einer eigenen für unseren Stadtkirchenbezirk Heidelberg zugeschnittenen Rechtsverordnung gefasst werden können. Die Rechtsverordnung wurde im Juli 2025 vom Landeskirchenrat verabschiedet.
 
Der zu Beginn des Strategieprozesses erstellte Entwurf für den Kooperationsraum hier zum Download:
 
 
Abschlussdokument zum Strategieprozess Zusammen.Kirche.Erneuern
 
Der Stadtkirchenrat hat am 23. April 2024 einstimmig das „Abschlussdokument zum Strategieprozess Zusammen.Kirche.Erneuern im Rahmen der landeskirchlichen Strategie ekiba2032 zum Kooperationsraum, zu Gebäuden und landeskirchlichen Personalstellen“ beschlossen. Von der Möglichkeit, gegen den auf Grundlage des Beschlusses an die Pfarrgemeinden zugesandten Bescheid Beschwerde einzulegen, haben die Pfarrgemeinden keinen Gebrauch gemacht. Damit ist es nun rückwirkend zum 23. April 2024 rechtswirksam geworden.
 
Das Abschlussdokument umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:
A)      Motto, Leitkriterien und Kooperationsraum
B)      Gebäudeklassifikation
C)      Personalstellenplanung
A) Zusammen.Kirche.Erneuern – wie sehen wir die Evangelische Kirche in Heidelberg in zehn Jahren und wie initiieren wir die Erneuerung unserer Kirche (Motto, Leitkriterien, Kooperationsraum)?
Das Motto Zusammen.Kirche.Erneuern wurde zu Beginn des Strategieprozesses im Pfarrkonvent entwickelt und am 20.10.2021 vom SKR befürwortet. Die drei thematischen Leitkriterien wurden in einer ersten Phase im Prozess- und später im Strategieteam erarbeitet, auf Beschluss des SKR hin wurden sie in der Synode vorgestellt und beraten und von dieser bestätigt.
Wir wollen
- den Blick auf kommende Generationen entwickeln und stärken.
- Menschen in Übergängen des Lebens wahrnehmen und begleiten.
- begeisternde und geschützte Räume schaffen und erhalten.
 
Bei der Frage nach geeigneten Kooperationsmodellen ist der SKR dem Empfehlungsbeschluss der Synode vom 12.10.2023 gefolgt, einen einzigen Kooperationsraum zu bilden, der den ganzen Stadtkirchenbezirk Heidelberg mit allen Pfarrgemeinden und weiteren kirchlichen Präsenzen umfasst.
 
Eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Verfahrensweg hin zu verbindlicher Kooperation im Stadtkirchenbezirk Heidelberg regeln soll, wird derzeit vorbereitet und soll in der Novembersynode 2024 in Eckpunkten vorgestellt und beraten werden, um dann in der Frühjahrssynode Ende März 2025 im Rahmen der Bezirksvisitation entschieden zu werden. Auf diese Weise kann die Kirchenwahl (Neuwahl der Kirchenältesten und daran anschließend auch der Stadtsynode und des Stadtkirchenrats) im Dezember 2025 bereits auf Basis dieser Beschlüsse vorbereitet werden.
B) Klassifizierung von Kirchen und Gemeindehäusern/-zentren
Hierzu hat der Kirchenbezirk in diversen Workshops, Ausschüssen, dem Pfarrkonvent, im SKR und der Synode eingehende Vorarbeit geleistet. Aus den Ergebnissen resultierend wurde am 23.1.2024 allen Pfarrgemeinden und weiteren kirchlichen Präsenzen ein Beschlussentwurf zur Klassifizierung der 27 Gebäude im Kirchenbezirk zur Anhörung zugesandt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der SKR-Klausurtagung Ende Februar 2024 gründlich zur Kenntnis genommen und in den Entwurf eingebracht, der am 23. April 2024 vom SKR beschlossen wurde.
C) Gesamtplanung für landeskirchliche Personalstellen im Stadtkirchenbezirk Heidelberg bis 2036
Hier wird unterschieden zwischen Stellen in der Gemeinde, zu denen Pfarrer*innen, Diakon*innen und Kirchenmusiker*innen im Kirchenbezirk gehören. Der zweite Bereich umfasst Stellen mit allgemein kirchlichem Auftrag, zu denen die bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit, Klinikseelsorge, Hochschulseelsorge sowie Religionsunterricht und Schulseelsorge gehören.
 
Die Anzahl der gemeindlichen Stellen wird sich bis 2036 um rund 7 volle Stellen auf ein Deputat von 20,3 verringern, dies geschieht vor allem anlässlich von Pensionierungen durch Nicht-Nachbesetzung der Stellen. Im Bereich der Stellen mit allgemein kirchlichem Auftrag wird in der Klinikseelsorge eine volle Pfarrstellen reduziert. Für die Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk gibt es noch keine Vorgaben (derzeit 1,5 Stellen). Bestehen bleiben eine Diakon*innenstelle in der Klinikseelsorge, eine volle Pfarrstelle in der Hochschulseelsorge sowie die Stellen im Religionsunterricht (derzeit elf volle Stellen).
 
Die Ausrichtung der Stellen im Stadtkirchenbezirk wird im Rahmen der Entwicklung einer verbindlichen Zusammenarbeit im Kooperationsraum bestimmt werden. Die konkrete Gestaltung durch die Stelleninhaber*innen wird in einem gemeinsamen Dienstplan der in einer Dienstgruppe verbundenen Pfarrer*innen, Diakon*innen und Kantor*innen des Stadtkirchenbezirks Heidelberg festgehalten.
 
Hier finden Sie das vollständige Abschlussdokument als Download:
Die Arbeit der Arbeitsgruppen im Strategieprozess
 
Insgesamt zehn Arbeitsgruppen, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen, haben detaillierte Kooperationskonzepte erarbeitet, die in den kommenden Monaten und Jahren umgesetzt und erprobt werden sollen. Sofern finanzielle Ressourcen benötigt werden, wird dies im kirchlichen Haushalt 2026/27 berücksichtigt.
 
Am 8. Juli 2025 fand im Gemeindehaus der Emmausgemeinde ein Informationsabend mit rund 40 Teilnehmenden statt – darunter Vertreter*innen der Ältestenkreise, Koordinator*innen der zehn Handlungsfelder sowie Pfarrer*innen, Kantoren und Diakon*innen. Ziel des Abends war es, über den aktuellen Stand des Strategieprozesses zu informieren, Rückmeldungen zu den erarbeiteten Konzepten der definierten Handlungsfelder im Kooperationsraum einzuholen, den Austausch untereinander zu fördern und einen Ausblick auf den Zeitplan bis Jahresende zu geben.
Der Kurzbericht zum Download: 
 
Handlungsfeld-Konzepte der 10 Konzeptteams
 
Am 17. Juli 2025 hat der Stadtkirchenrat die von den zehn Konzeptteams entwickelten Handlungsfeld-Konzepte offiziell zur Kenntnis genommen. Damit verfügen wir nun über eine verbindliche Arbeitsgrundlage für den gemeinsamen Dienstplan, die Budgetplanung 2026/27 und die weiteren Umsetzungsschritte im Kooperationsraum Heidelberg.
 
Erprobungsrechtsverordnung für den Kooperationsraum Stadtkirchenbezirk Heidelberg
 
Am 09. Juli 2025 erließ der Landeskirchenrat nach § 7 des Kirchlichen Erprobungsgesetzes zum gemeindlichen und übergemeindlichen Zusammenwirken in Kooperationsräumen (Erprobungsgesetz Kooperationsräume – ErpG-KoR) vom 29. April 2022) die Erprobungsrechtsverordnung für den Stadtkirchenbezirk Heidelberg
(ErpRVO-Heidelberg – ErpRVO-HD). Auf dieser Basis wird die Ausgestaltung des Kooperationsraums weiterverfolgt.
 
 
 
Zeitplan des Strategieprozesses im Überblick