Wahl der Stadtsynode

  

Ihre Stimme für die Zukunft unserer Kirche

Kandidieren Sie für die Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg!
 
Am 30. November 2025 findet die allgemeine Kirchenwahl in der Evangelischen Landeskirche in Baden statt – auch in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Heidelberg. Im Anschluss daran wird am 7. Februar 2026 die neue Stadtsynode gewählt – das „Kirchenparlament“ unserer Stadt, das über die grundlegende Ausrichtung und Gestaltung unseres kirchlichen Lebens in Heidelberg entscheidet. 
NEU: Direkte Bewerbung für die Synode möglich
Erstmals können sich alle Kirchenmitglieder direkt um einen Sitz in der Synode bewerben – unabhängig von einem Vorschlag durch den jeweiligen Ältestenkreis.
 
Dieser kann weiterhin Vorschläge geeigneter Personen machen, dies ist aber keine Voraussetzung für eine persönliche Kandidatur.
Wen suchen wir?
Wir suchen Menschen, die mit Herz, Glauben und Verantwortung die Zukunft unserer Kirche mitgestalten möchten: Engagierte Christinnen und Christen aus allen Gemeinden und Lebensbereichen, junge und erfahrene Stimmen, kreative Köpfe und ruhige Denkerinnen, Praktiker und Visionärinnen.

Denn unsere Kirche ist vielfältig – und genau diese Vielfalt soll sich auch in der neuen Stadtsynode widerspiegeln.
 
  

Dafür stehen Sie mit Ihrer Kandidatur:

Mitgestalten. Mitreden. Mitverantworten.

Mit Ihrer Kandidatur zeigen Sie:
   Mir ist Kirche nicht egal.
  Ich will mitgestalten, was uns als Glaubensgemeinschaft bewegt.
!     Ich will, dass Kirche offen, vielfältig und lebendig bleibt
       – mitten in Heidelberg.
  

Sie möchten für die Stadtsynode kandidieren?

Schriftliche Bewerbung
Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie eine schriftliche Bewerbung als Kandidat*in einreichen. Es ist auch möglich, sich für die Nachrückliste zu bewerben, die zum Tragen kommt, wenn Synodenmitglieder ausscheiden oder im Falle einer erforderlich werdenden Stellvertretung. In diesem Fall weisen Sie bitte in Ihrem Begleitschreiben darauf hin.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist beginnt am 30. November (Tag der Kirchenwahl) und endet am 17. Januar 2026.
Bewerbungsformular
Um die Bedingungen für alle Kandidierenden gleich zu halten, verwenden Sie bitte ausschließlich das standardisierte Bewerbungsformular.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Nachrückliste fügen in Feld 2 bitte "Nachrückliste" vor dem eigenen Bewerbungstext ein.

Das Bewerbungsformular finden Sie hier:
 
Speichern Sie das Bewerbungsformular zunächst auf Ihrem Computer und füllen Sie es danach aus. Nur dann sind alle Funktionalitäten des Formulars verfügbar.
 
Ihre vollständige Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an dekanat.heidelberg@kbz.ekiba.de.
 
Alternativ per Post oder persönlich an:
Dekanat der Evangelischen Kirche in Heidelberg
Heiliggeiststraße 17
69117 Heidelberg
Das Dekanatssekretariat befindet sich im Erdgeschoss hinten links.
  

Seien Sie dabei – gestalten Sie Kirche aktiv mit!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und auf viele engagierte Menschen, die ihre Erfahrungen, Ideen und ihren Glauben einbringen möchten.
 
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Bewerbung zur Stadtsynode benötigen.
 
 
finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Synode, zur Wahl und zur Bewerbung.
  

Material und Dateien zum Download

Für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden und kirchlichen Präsenzen stehen Materialien zum Download zur Verfügung.
  
Plakate zum Ausdruck und Aushang
Für die Suche nach Kandidierenden stehen vier unterschiedliche Motive zur Verfügung. Diese können wahlweise im Format A4 oder A3 heruntergeladen und ausgedruckt werden.
 
Motiv 1: "Deine Perspektive macht den Unterschied."
Motiv 2: "Neue Synode. Alle Stimmen."

 
Motiv 3: "Nur in unserer Orgel sitzen Pfeifen."
 
Motiv 4: "Synode. Klingt alt? Mach neu."
  
TEXTVORLAGEN
 
Hinweise auf den neuen Wahlmodus und die Möglichkeit der persönlichen Bewerbung können auch auf Ihren Internetseiten und in Ihren Veröffentlichungen hilfreich sein, um die Kampagne bekannt zu machen. Ihrer Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
 
Eine Meldung im Nachrichten-Format ist bereits im Netzwerk freigegeben. Der Claim wird im Laufe der Kampagne aktualisiert, sodass alle vier Motive bis zum Bewerbungsschluss zu sehen sein werden. Neuer Content für Website und Newsletter wird ebenfalls per Freigabe im LUKAS-System zur Verfügung gestellt.
 
SOCIAL-MEDIA
 
Auch auf unserem Instagram-Account evangelisch.heidelberg wird die Kandidierendensuche begleitet. Teilen Sie gerne die Posts.
 
GRAFIKEN
 
Die vier Motive eignen sich auch zur Einbindung in Ihre Website.
 
Motiv 1: "Deine Perspektive macht den Unterschied."
 
Motiv 2: "Neue Synode. Alle Stimmen."
 
Motiv 3: "Nur in unserer Orgel sitzen Pfeifen."
Motiv 4: "Synode. Klingt alt? Mach neu."
  
Um von Ihren Kommunikationsmedien zur Infoseite der EKIHD weiterzuleiten stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung
 
Einbindung des Direktlinks:
https://www.ekihd.de/synodenwahl
 
Text mit hinterlegtem, aktiven Link:
 
QR-Code zur Infoseite:
  

Kompakt: Alles Wichtige zur Synodenwahl

FAQ
  
Die Synode ist das „Kirchenparlament“, das die Mitglieder der Evangelischen Kirche repräsentiert und zusammen mit anderen Organen den Stadtkirchenbezirk Heidelberg leitet. Die Vorarbeit für wichtige Entscheidungen der Stadtsynode wird in verschiedenen Gremien und Ausschüssen geleistet. Als größtes Gremium der evangelischen Stadtkirche tagt sie vier bis fünf Mal im Jahr, immer in öffentlicher Sitzung. Die Amtsdauer der Synode beträgt sechs Jahre. Jeweils nach den allgemeinen Kirchenwahlen wird die Synode neu gewählt und konstituiert sich in der Folge neu.
  
Die Stadtsynode leitet gemeinsam mit den anderen Organen den Stadtkirchenbezirk und beschließt den Haushalt, also die finanziellen Rahmenbedingungen. Weiterhin trägt sie dafür Sorge, dass Lehre, Gottesdienst und Unterricht dem Auftrag der Kirche gerecht werden. Die Synode informiert sich über kirchliche und gesellschaftliche Vorgänge im Stadtkirchenbezirk, sie nimmt öffentlich Stellung und berät den Stadtkirchenbezirk in wichtigen Angelegenheiten, z. B. zum Thema Klimaneutralität oder zu Empfehlungen zum Kooperationsraum.
  
Die Heidelberger Stadtsynode setzt sich mit Beginn der Wahlperiode 2025–2031 zusammen aus Mitgliedern kraft Amtes, gewählten Mitgliedern mit Stimmrecht, beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht sowie nachrückenden Personen für ausscheidende Synodenmitglieder und Stellvertretungen.
 
Die 6 Mitglieder kraft Amtes sind die gewählten Mitglieder der Landessynode, die Dekanin oder der Dekan, die Dekanstellvertreterin oder der Dekanstellvertreter, die Schuldekanin oder der Schuldekan und die Bezirksdiakoniepfarrerin oder der Bezirksdiakoniepfarrer.
 
34 Synodenmitglieder mit Stimmrecht stammen aus dem Kreis der Gemeindemitglieder des Stadtkirchenbezirks, welche die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach §§ 3 bis 4 des Leitungs- und Wahlgesetzes (LWG) der Evangelischen Kirche in Baden erfüllen und erfolgreich für die Synode kandidiert haben.
 
Aus dem Kreis der Kantorinnen und Kantoren, Diakoninnen und Diakone, Pfarrerinnen und Pfarrer werden 10 stimmberechtigte Mitglieder in die Synode gewählt.
 
Bis zu 10 weitere stimmberechtigte Mitglieder werden vom Stadtkirchenrat berufen.
 
In beratender Funktion ohne Stimmrecht sind gemäß den Bestimmungen der Grundordnung und Rechtsverordnung (RVO-Stadtsynode-Heidelberg – RVO-HD) zusätzliche Personen Mitglied der Synode. Das gibt ihnen die Möglichkeit ihren kirchlichen Tätigkeitsbereich bzw. ihre kirchliche Präsenz im Stadtkirchenbezirk zu vertreten. Der Stadtkirchenrat kann ggf. weitere beratende Mitglieder berufen, um weitere kirchliche Präsenzen zu repräsentieren.
  
Die Synode tagt vier bis fünf Mal im Jahr, immer in öffentlicher Sitzung. Um regelmäßig möglichst allen Mitgliedern der Synode, den sogenannten Synodalen, unabhängig von beruflichen Verpflichtungen die Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen, finden diese in der Regel in den Abendstunden ab 19 Uhr statt.
 
Für 2026 sind folgende Termine vorgesehen: 26./27.02. (konstituierende Sitzung, anlassbedingt ausnahmsweise zweiabendlich), 07.05., 18.06. und 12.11.2026.
 
Eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Synode ist sinnvoll. Im Vorfeld der Sitzungen werden den Synodenmitgliedern Unterlagen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt. Die Tagesordnung der anstehenden Sitzung wird zudem auf der Website eingestellt.
  
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche in Heidelberg, das eine formal zulässige Bewerbung eingereicht hat und laut Wahlgesetz wählbar ist. Sie müssen zum Beispiel nicht Mitglied eines Ältestenkreises sein oder von diesem vorgeschlagen werden. Der Ältestenkreis Ihrer Gemeinde kann Vorschläge geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten einreichen, aber nach der neuen Rechtsverordnung ist dies keine Voraussetzung mehr für das Einreichen einer persönlichen Bewerbung.
 
Mit der neuen geschaffenen Möglichkeit der direkten Bewerbung möchten wir potenzielle Kandidat*innen ansprechen, die frische Perspektiven in die Evangelische Kirche in Heidelberg einbringen möchten, sich aber möglicherweise im Umfeld der Ältestenkreise noch nicht engagiert haben.
 
Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie eine schriftliche Bewerbung als Kandidat*in einreichen. Es ist auch möglich, sich für die Nachrückliste zu bewerben, die zum Tragen kommt, wenn Synodenmitglieder ausscheiden oder im Falle einer erforderlich werdenden Stellvertretung. In diesem Fall weisen Sie bitte in Ihrem Begleitschreiben darauf hin und fügen in Feld 2 des Bewerbungsformulars bitte "Nachrückliste" vor dem eigenen Bewerbungstext ein.
 
Selbstverständlich sind auch Bewerbungen von Menschen, die sich bereits engagiert für unsere Kirche einsetzen, herzlich willkommen. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit siehe auch nächster Abschnitt.
  
Fast jedes (volljährige) Mitglied der Evangelischen Kirche in Heidelberg kann in die Synode gewählt werden. Dennoch gibt es einige wenige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um zur Kandidatur zugelassen zu werden.
 
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Kandidat*in zur Wahl zugelassen zu werden:
  • Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche in Heidelberg. Bei Wohnsitz außerhalb Heidelbergs muss die Umgemeindung in eine der Pfarrgemeinden in Heidelberg nachgewiesen werden.
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • fristgerecht eingereichte schriftliche Bewerbung oder im Ausnahmefall Kandidat*innenvorschlag bzw. Kandidatur auf der Wahlversammlung (siehe unten)
Weitere Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe:
  • Für das Ältestenamt (und damit auch nicht für die Synode) nicht wählbar sind diejenigen Mitglieder einer Gemeinde, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk stehen und diesen Dienst für die Pfarrgemeinde versehen, in der sie wahlberechtig sind. Ausgenommen sind Beschäftigungen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu fünf Stunden.
  • Mitarbeitende im Ehrenamt (in der Gemeinde oder in Präsenzen im Stadtkirchenbezirk) oder Gemeindemitglieder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis im Stadtkirchenbezirk, aber außerhalb der jeweiligen Gemeinde, sind zum Ältestenamt und zur Mitgliedschaft in der Synode befähigt.
Ausnahmefall Kandidat*innenvorschlag bzw. Kandidatur auf der Wahlversammlung:
In der Wahlversammlung gibt es die Möglichkeit, sich mit kurzer mündlicher Vorstellung auf einen Sitz in der Synode zu bewerben.
Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen können, den Altersnachweis erbringen und aus der zuständigen Gemeinde einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Gemeinde und damit einhergehend der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche in Heidelberg vorlegen.
(Zu bedenken ist jedoch, dass die Stimmberechtigten vor Ort in der Wahlversammlung keine Möglichkeit mehr haben, sich über die Bewerberinnen und Bewerber zu informieren, was die Chance auf Erfolg einer Spontankandidatur beeinträchtigen könnte.)
Analog gibt es auch die Möglichkeit, eine/n Kandidat*in auf der Wahlversammlung vorzuschlagen. Nachfolgend gelten die Ausführungen im vorigen Abschnitt.
 
Wahl der Kantor*innen/Diakon*innen/Pfarrer*innen in der Synode:
Die Kantorinnen und Kantoren, die Diakoninnen und Diakone und die Pfarrerinnen und Pfarrer, die sich auf einen Sitz in der Synode bewerben, werden ebenfalls in der Wahlversammlung gewählt.
  
Ihre Bewerbung muss bis 17.01.2026 im Dekanat der evangelischen Kirche in Heidelberg eingegangen sein. Die Bewerbungen werden dort auf formale Wählbarkeit geprüft. Diese Prüfung wird bis zum 20.01.2026 abgeschlossen sein. Nach der Feststellung Ihrer Wählbarkeit werden Sie in die Liste der Kandidierenden aufgenommen und stehen am 07.02.2025 in der Wahlversammlung auf dem Stimmzettel.
  
Zum Bewerbungsformular geht es hier:
 
Hinweis zur Ausfüllung: Auf dem Formular befindet sich ein aktives Feld, in das Sie sehr gerne ein Foto einfügen können. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Sie das Formular vor dem Ausfüllen herunterladen, da die Feldfunktion in Internetbrowsern nicht zur Verfügung steht.
 
Weitere Hinweise zur Art der Bewerbung, Fristen und Einreichung finden Sie hier.
  
Ihre vollständige Bewerbung senden Sie bevorzugt per E-Mail an dekanat.heidelberg@kbz.ekiba.de.
 
Bitte verwenden Sie ausschließlich das standardisierte Bewerbungsformular.
 
Alternativ per Post oder persönlich an:
Dekanat der Evangelischen Kirche in Heidelberg
Heiliggeiststraße 17
69117 Heidelberg
Das Dekanatssekretariat befindet sich im Erdgeschoss links.
  
Ab dem 30. November 2025 kann eine Bewerbung eingereicht werden. Der Bewerbungsschluss ist am 17. Januar 2026.
  
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen gesichtet und geprüft, ob die sich bewerbenden Personen die Voraussetzungen erfüllen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Die Liste mit den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird am 20.01.2026 veröffentlicht und dabei gleichzeitig zur Wahlversammlung eingeladen.
  
Die Mitglieder der Stadtsynode werden am 07.02.2026 erstmals von einer Wahlversammlung gewählt. Dieser gehören die gewählten Mitglieder der Ältestenkreise, alle im Stadtkirchenbezirk eingesetzten bzw. tätigen Kantorinnen und Kantoren, Diakoninnen und Diakone, Pfarrerinnen und Pfarrer, der Dekan und die Schuldekanin an. Im ersten Wahlgang werden die Mitglieder der Stadtsynode gewählt, im zweiten Wahlgang dann die stellvertretenden Synodenmitglieder.
 
Die Wahl findet in der Heiliggeistkirche im Herzen Heidelbergs statt, einem Ort, der wie kaum ein anderer für Gemeinschaft, Geschichte und Zukunft unserer Kirche steht.
  
30.11.2025
Beginn der Bewerbungsfrist
 
17.01.2026
Ende der Bewerbungsfrist
 
bis 19.01.2026
Sichtung der Bewerbungen mit Prüfung der Wählbarkeit
 
20.01.2026
Veröffentlichung der Bewerberliste und Einladung zur Wahlversammlung
 
07.02.2026
Wahlversammlung
 
10.02.2026
Sitzung des Stadtkirchenrats (SKR) mit Berufungen zur Stadtsynode
 
11.02.2026
Einladung zur konstituierenden Synode
 
26./27.02.2026
Konstituierende Sitzung der neuen Stadtsynode
  
Alle Informationen, die Sie zur Einreichung einer Bewerbung benötigen, finden Sie hier auf der Website.
 
Sollten Sie spezielle Fragen haben, auf die Sie auf dieser Seite keine Antworten finden, können Sie sich an das Dekanatssekretariat unter dekanat.heidelberg@kbz.ekiba.de wenden.
  
Die Rechtsverordnung (RVO) zur Wahl der Synode der Evangelischen Kirche in Heidelberg, die ab dem 01.01.2026 in Kraft tritt, finden Sie hier.