Dokumentation des Strategieprozesses „Zusammen.Kirche.Erneuern“ 

Umsetzung der Phase 1 im Zeitraum Sommer 2024 bis Dezember 2025

  
   Inhaltsverzeichnis:
  

Einleitung und Hintergrund

Von Juli 2021 bis April 2024 beschäftigte sich die evangelische Kirche in Heidelberg mit den Grundlagen des Strategie- und Transformationsprozesses unter dem Motto Zusammen.Kirche.Erneuern. Ein wesentliches Ergebnis war die Einrichtung des einen Kooperationsraums Heidelberg. Das Abschlussdokument, welches im April 2024 verabschiedet und nachfolgend bei der Landeskirche eingereicht wurde, markierte den Abschluss dieser Entwicklungsphase, die in ihrem Verlauf und mit den Zwischenergebnissen auf der Website der Evangelischen Kirche in Heidelberg dokumentiert wurde (zum Abschlussdokument). 
 
In der Folge wurden die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung des einen Kooperationsraum Heidelberg geschaffen. Diese Phase 1 der Umsetzung endete mit der Verabschiedung des gemeinsamen Dienstplans und der Wahl und Konstituierung der neuen Synode und des neuen Stadtkirchenrats im Anschluss an die allgemeinen Kirchenwahlen im Dezember 2025.
 
Die folgenden wesentlichen Bausteine als Voraussetzung für die Umsetzung wurden in der Zeit von Sommer 2024 bis Ende 2025 erarbeitet:
 
  1. Die Erprobungsrechtsverordnung-Heidelberg – (ErpRVO-HD, EKiBa: 130.704)
  2. Die Kooperationskonzepte für ausgewählte Handlungsfelder
  3. Die angepassten Budgetierungsregeln zur Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Kooperationskonzepte
  4. Der gemeinsame Dienstplan der Mitglieder der Dienstgruppe im Kooperationsraum Heidelberg
  5. Die Rechtsverordnung über die Zusammensetzung der Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg (RVO-Stadtsynode-Heidelberg – RVO-HD, EKiBa: 130.706)
  

Erprobungsrechtsverordnung Heidelberg

ErpRVO-HD, EKiBa 130.704
Diese Rechtsverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Veränderungen, die sich aus der Strukturentscheidung für den einen Kooperationsraum Heidelberg ergeben.
 
Dazu gehören:
 
  1.      die Festlegung der Handlungsfelder, also von Themen, die kooperativ im ganzen Stadtgebiet – also über Gemeindegrenzen hinweg – bearbeitet werden
  2.      der Prozess der Erarbeitung von Kooperationskonzepten und deren Legitimierung durch Beschluss der Stadtkirchenrats
  3.      die Stellenzuordnung der Hauptamtlichen mit gemeindlichem Auftrag
  4.      der gemeinsame Dienstplan der Dienstgruppe
  5.      die Einsetzung eines Personalausschusses des Stadtkirchenrats
  6.      die Entscheidungswege bei Stellenbesetzungsverfahren
 
Es handelt sich um eine Erprobungsrechtsverordnung. Das bedeutet, dass ihre Laufzeit begrenzt ist und sich am Kirchlichen Erprobungsgesetz zum gemeindlichen und übergemeindlichen Zusammenwirken in Kooperationsräumen vom 29. April 2022 (Kirchliches Erprobungsgesetz zum gemeindlichen und übergemeindlichen Zusammenwirken in Kooperationsräumen [Erprobungsgesetz Kooperationsräume – ErpG-KoR]) orientiert. Es bedeutet auch, dass es vor Ablauf der Laufzeit eine Evaluation geben wird. Die Schlüsselfrage bei dieser Evaluation wird sein, ob sich das Modell des einen Kooperationsraums bewährt hat.
 
Eine Gruppe von haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern der EKIHD erarbeitete im Auftrag des Stadtkirchenrats mit großzügiger Unterstützung der Rechtsabteilung des evangelischen Oberkirchenrats das Dokument. Der Entwurf wurde mehrfach in der Stadtsynode und im Stadtkirchenrat beraten und letztlich vom Stadtkirchenrat in seiner Sitzung am 13.05.2025 beschlossen. Zuvor hatte die Stadtsynode eine Empfehlung zur Annahme abgegeben. Diese RVO wurde nachfolgend am 09.07. 2025 vom Landeskirchenrat erlassen und trat am 01.08.2025 in Kraft.
  
Erprobungsrechtsverordnung-Heidelberg – ErpRVO-HD, EKiBa 130.704 / Dokument 01
 
Erprobungsgesetz Kooperationsräume – ErpG-KoR 100.130 / Dokument 02
 
Protokollauszug der Stadtsynode vom 16.11.2024 TOP 6 / Dokument 03
 
Protokollauszug der Sitzung des Stadtkirchenrats vom 07.02.2025 TOP 6 / Dokument 04
 
Protokollauszug der Stadtsynode vom 13.03.2025 TOP 6 Beschluss / Dokument 05
 
Protokollauszug der Sitzung des Stadtkirchenrats vom 13.05.2025 TOP 2.5 / Dokument 06
 
  

Kooperationskonzepte für ausgewählte Handlungsfelder

gezeichnete Puzzleteile in verschiedenen Farben
Im November 2024 kamen Vertreter aller Pfarrgemeinden, der nicht-gemeindlichen kirchlichen Präsenzen in Heidelberg und Vertreter der Leitung des Stadtkirchenbezirks in der Kapelle (Plöck 49) zusammen, um in einem ersten Schritt die Thematiken der ausgewählten Handlungsfelder zur Kenntnis zu nehmen und sich für die Mitarbeit an der Entwicklung von Kooperationskonzepten für diese zu interessieren – und wenn möglich, zu entscheiden.
 
Für nahezu alle Themen fanden sich Interessierte. Diese Konzeptteams wurden in der Folge vom Stadtkirchenrat beauftragt, bis Anfang April 2025 einen ersten Entwurf eines Kooperationskonzepts, einen „pitch“, vorzulegen. Dazu wurden ihnen eine Checkliste als Hilfsmittel an die Hand gegeben. Wiederum legten nahezu alle Teams diese Dokumente als Entwürfe zum vorgesehenen Zeitpunkt – Anfang April 2025 – vor.
 
In einem weiteren Workshop am 29.04.2025 stellten die Teams einander ihre Ergebnisse vor. Dazu wurden sie gebeten, sich in der Vorstellung auf die Aspekte Zielsetzung, Umsetzung, Ressourcenbedarf und Schnittstellen mit anderen Handlungsfeldern zu fokussieren.
 
Als nächster Schritt wurde eine Vorstellung der Konzepte im Stadtkirchenrat vorbereitet. Insbesondere ging es dabei um die Frage, welche Ressourcen für die Umsetzung benötigt würden, sei es an Personal, Finanzen, Unterstützung der Verwaltung oder anderem. Die Zustimmung des Stadtkirchenrats zu den Konzepten war notwendig als  Grundlage für die Erarbeitung der Modalitäten für die Zuteilung von finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung.
 
  
Präsentation auf der Infoveranstaltung am 5.11.2024 / Dokument 07
 
Interessenbekundungen für Kooperationskonzepte (Stand nach dem Workshop vom 07.07.2025) / Dokument 08
 
Protokollauszug der Stadtkirchenratssitzung vom 28.11.2024 TOP 2.7 – Beauftragung der Konzeptteams / Dokument 09
 
Checkliste zur Erstellung von Kooperationskonzepten / Dokument 10
 
 
  
Vorlage für die Einreichung der Kooperationskonzeptentwürfe der Konzeptteams der einzelnen Handlungsfelder für die Sitzung des Stadtkirchenrats am 17.07.2025 und exemplarisch der Konzeptentwurf für das Handlungsfeld Konfi/ Dokumentgruppe 11
 
Wichtig: Das Beispielkonzept für das Handlungsfeld Konfi stellt den Stand am 17.07.2025 dar und wird im Zuge des laufenden Strategieprozesses weiterentwickelt und angepasst.
 
  1. Blanko-Vorlage für die Kooperationskonzepte der Handlungsteams zur Vorlage im Stadtkirchenrat
  2. Beispielkonzept Handlungsfeld Konfi als Anlage zum Protokoll der SKR-Sitzung vom 17.07.2025
 
  

Budgetierungsregeln für den Doppelhaushalt 2026/27 in Bezug auf die Finanzierung der Kooperationskonzepte

 
Unter den Budgetierungsregeln für die Zuweisung an Kirchensteuermitteln innerhalb des Stadtkirchenbezirks Heidelberg gab es keine Kostenstelle für übergreifende inhaltliche Arbeit in den Handlungsfeldern gemäß der oben erwähnten ErpRVO-HD. Daher wurden in einem ersten Schritt die Kooperationsteams gebeten, eine grobe Schätzung ihres Finanzbedarfs in den Jahren 2026/27 vorzunehmen (siehe oben). Diese Schätzungen wurden dem Stadtkirchenrat vorgelegt, der sie in seiner Sitzung vom 17.07.2025 als Arbeitsgrundlage für die weitere Arbeit zur Kenntnis nahm. Auf dieser Grundlage wurden in den Haushalt 2026/27 je 1,5% der jährlichen Kirchensteuerzuweisungen nach §4 FAG für die Umsetzung der Kooperationskonzepte eingestellt.
 
  
Protokollauszug zum Beschluss des Stadtkirchenrats vom 17.07.2025 TOP 2.4 / Dokument 12
 
Protokollauszug der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 16.09.2025 TOP 4 / Dokument 13
 
Protokollauszug zum Beschluss des Stadtkirchenrats vom 9.10.2025 TOP 2.3 / Dokument 14
  

Der gemeinsame Dienstplan der Mitglieder der Dienstgruppe im Kooperationsraum Heidelberg

Die Mitglieder der Dienstgruppe erarbeiteten im Verlauf des Jahres 2025 in mehreren Klausurtagungen die Zuordnung und Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder der Dienstgruppe zu den Handlungsfeldern. Ziel war es, diese Verantwortlichkeiten verbindlich festzulegen.
 
Das Ergebnis wurde der Stadtsynode in ihrer Sitzung am 20.11.2025 vorgestellt sowie im Stadtkirchenrat am 22.01.2026 beschlossen.
  
 
Entwurf gemeinsamer Dienstplan vom 14.11.2025 – Anlage zur Stadtsynode am 20.11.2025 / Dokument 15
Stadtsynode am 20.11.2025 – Kurzbericht / Dokument 16
Protokollauszug der Sitzung des Stadtkirchenrats vom 22.1.2026 TOP 2.5 / Dokument 17
 


  

Die Rechtsverordnung über die Zusammensetzung der Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg (RVO-Stadtsynode-Heidelberg – RVO-HD, EKiBa 130.706)

Das Konzept „Kooperationsraum Heidelberg“ sieht vor, dass künftig stadtweit in thematisch ausgerichteten Handlungsfeldern kooperiert wird. Das schließt Kooperationen über die Grenzen von Pfarrgemeinden ein aber auch mit den kirchlichen Präsenzen, die nicht an eine Pfarrgemeinde gebunden sind, wie z. B. das Kinder- und Jugendwerk, die Klinikseelsorge, der Bereich Religionsunterricht und die Diakonie. Aus diesem Konzept folgte, dass auch diese Präsenzen mit Stimmrecht in der Stadtsynode vertreten sein sollten. Es wurde daher ein neues Konzept für die Zusammensetzung der Synode erarbeitet und damit auch das Verfahren zur Bildung der Synode geändert. All dies wurde in einer RVO niedergelegt, die am 26.11.2025 vom Landeskirchenrat erlassen wurde, und am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
 
Die Grundzüge der künftigen Regelung können wir folgt zusammengefasst werden:
 
Alle Mitglieder der evangelischen Kirche in Heidelberg, die in Leitungsgremien auf Bezirksebene wählbar sind, können sich auf einen Sitz mit Stimmrecht in der Stadtsynode bewerben. Die Bewerbung ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Ältestenkreis. Beides war zuvor schon so geregelt, wurde aber kaum genutzt. Ausdrücklich wurde damit das bisherige Prinzip der Delegation von Personen in die Synode durch die Ältestenkreise der Pfarrgemeinden aufgehoben. In der Synode sind neben den Mitgliedern kraft Amtes 10 Sitze mit Stimmrecht den Hauptamtlichen vorbehalten und 34 Sitze mit Stimmrecht den nicht-hauptamtlichen Bewerbern.
 
Die Wahl der Synodalen erfolgt in einer Wahlversammlung, die sich aus den Mitgliedern der gemeinsamen Dienstgruppe des Kooperationsraums Heidelberg – also im Wesentlichen aus allen Hauptamtlichen – und den gewählten Mitgliedern der Ältestenkreise der Heidelberger Pfarrgemeinden zusammensetzt. Diese Personen haben also das aktive Wahlrecht.
  
Protokollauszug  der Stadtsynode vom 16.10.2025 – TOP 11.1 / Dokument 18
 
Rechtsverordnung über die Zusammensetzung der Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg (RVO-Stadtsynode-Heidelberg – RVO-HD, EKiBa 130.706, GVBl. 2026, Nr. 14, S. 39) / Dokument 19
  
erstellt Januar bis Juni 2026
Autorinnen und Autoren: Ruth Hildebrandt (Vorsitzende der Stadtsynode in der Amtsperiode 2020-2025) mit dem Strategieteam